
Die Muting-Funktion ist das vorübergehende, automatische und unter Sicherheitsbedingungen ausgeführte Abschalten der Sicherheitslichtschranke im Maschinenzyklus.
Im Wesentlichen bestehen drei Anwendungstypologien:
1- Gewährung des Zugangs von Personen in den Gefahrenbereich während des ungefährlichen Teils des Maschinenzyklus. | |
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2- Gewährung des Materialdurchgangs und Verhinderung des Zutritts von Personen. | |
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Die wesentlichen Voraussetzungen für die Muting-Funktion sind in den folgenden Normen beschrieben:
IEC TS 62046 | “Anwendungen von Schutzeinrichtungen zum Erkennen von Personen”. |
EN 415-4 | “Sicherheit von Verpackungsmaschinen – Palettierer und Depalettierer". |
IEC 61496-1 | “Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen”. |
Allgemeine Vorschriften:
- Die Muting-Funktion ist eine vorübergehende Unterbrechung der Sicherheitsfunktion, die automatisch aktiviert und deaktiviert werden muss.
- Der Stromkreis, der die Muting-Funktion implementiert, muss die gleiche Sicherheitsstufe haben wie die Sicherheitsfunktion, die vorübergehend aktiviert wird, so dass sich die Schutzleistung des gesamten Systems nicht verringert.
- Die Aktivierung und anschlieflende Deaktivierung der Muting-Funktion darf nur über die Verwendung von zwei oder mehreren verkabelten und unabhängig mittels einer korrekten zeitlichen oder räumlichen Sequenz aktivierten Signalen erfolgen .
- Es darf nicht möglich sein, die Muting-Funktion zu aktivieren, wenn die elektrosensitive Schutzeinrichtung (ESPE) deaktivierte Sicherheitsausgänge hat.
- Es darf nicht möglich sein, eine Muting-Funktion durch Ausschalten und anschlieflendes Wiedereinschalten der Vorrichtung einzuleiten.
- Die Muting-Funktion muss an einem geeigneten Punkt des Maschinenzyklus aktiviert werden, d.h. nur, wenn keine Gefahren für den Bediener bestehen.
- Die Muting-Funktion müssen mechanisch geschützt sein, damit die Ausrichtung der Sensoren nicht durch eventuelle Zusammenstüfle verändert werden kann.
MUTING: PALETTIER- UND MATERIALBEFÖRDERUNGSANLAGEN
Vorschriften für die Kontrolle der Übergänge:
- Es muss das Packgut und nicht die Palette erkannt werden, da sonst der Bediener den Übergang durchqueren könnte, indem er sich von der Palette transportieren lässt.
- Die Muting-Zeit muss durch die Zeit begrenzt sein, die das Material tatsächlich für die Durchquerung das Übergangs benötigt.
- Die Muting-Funktion muss zeitlich begrenzt sein.
- Eine Dejustierung der Sensoren, die einen ähnlichen Effekt wie ihre Aktivierung erzeugt, darf keinen dauerhaften Muting-Zustand ermöglichen.
- Die gewählte Konfiguration und die Positionierung der Muting-Sensoren muss eine sichere Unterscheidung zwischen Person und Material ermöglichen.
- Das Layout des Übergangs sowie die Positionierung der Sensoren und seitlichen Schutzvorrichtungen müssen derart gestaltet sein, dass der Durch-gang einer Person in die Gefahrenzone während der Muting-Phase für die gesamte Durchgangszeit der Palette durch den Übergang nicht möglich ist.
Daher muss ein Sicherheitssystem realisiert werden, dass unterscheiden kann zwischen:
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Die Muting-Funktion kann bei Schranken des Typs 2 als auch des Typs 4 vorhanden sein.
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DIE HÄUFIGSTEN GEOMETRIEN FÜR DIE POSITIONIERUNG DER MUTING-SENSOREN
Muting durch 2 Sensoren mit gekreuzten Strahlen - Knofiguration in T-Form mit Kontrolle der Gleichzeitigkeit und Durchgang der Palette in beide Richtungen:
- Der Kreuzungspunkt der beiden Strahlen muss sich genau in der durch die Schranke abgetrennten Gefahrenzone bedinden.
- Ein Sicherheitstimer, der die Muting-Funktion nur auf die Zeit begrenzt, die das Material für die Durchquerung des Übergangs benötigt, ist obligatorisch.
- Die Muting-Funktion kann nur aktiviert werden, wenn die beiden Muting-Sensoren gleichzeitig benötigt werden:
(t2(S2) – t1(S1) = 4 Sekunden max). - Die beiden Strahlen müssen von der Palette während der gesamten Durchgangszeit kontinuierlich abgedeckt werden.
- Ein zylindrischer lichtundurchlässiger Gegentand D=500 mm (entspricht den möglichen Abmessungen einer Person) darf die Muting-Funktion aber nicht auslösen.
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Der Kreuzungspunkt der beiden Strahlen der Muting-Sensoren muss höher oder maximal auf derselben Ebene des untersten Strahls der Lichtschranke liegen, um mögliche Beschädigungen oder unbewusste Aktivierungen der Muting-Funktion zu vermeiden.
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Muting mit 4 Sensoren und parallelen Strahlen - Konfiguration in T-Form mit Kontrolle der Gleichzeitigkeit und/ober Abfolge, sowie Duchgang der Palette in beide Richtungen:
- Für einen kurzen Zeitraum müssen alle 4 Muting-Sensoren gleichzeitig verdeckt sein (sequentielle Belegung und Freigabe der 4 Sensoren)
- Bei den Abständen zwischen Sensoren und Lichtschranke müssen die folgenden Werte eingehalten werden:
- d1 und d3 < 200 mm um zu vermeiden, dass eine Person während der Muting-Phase unerkannt eintreten und der Palette vorausgehen oder folgen kann.
- d2 > 250 mm um zu vermeiden, dass eine Person gleichzeitig zwei Sensoren abdecken und so die Muting-Funktion aktivieren kann
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Muting mit 2 Sensoren auf gekreuzten oder parallelen Strahlen bedingt - Konfiguration in L-Form mit Kontrolle der Gleichzeitigkeit und Durchgang der Palette nur aus der Gefahrenzone heraus:
- Die Muting-Sensoren müssen jenseits der Lichtschranke in der Gefahrenzone positioniert sein.
- Die Muting-Funktion muss deaktiviert werden, sobald die Lichtschranke freigegeben wird und auf jeden Fall nicht später als 4 Sekunden nach Freigace des ersten der beiden Muting-Sensoren. Zur Steuerung dieser 4 Sekunden muss ein Sicherheitstimer verwendet werden.
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